In der Zeit vom 27.05.23 bis zum 06.06.23 nahm der Geschäftsführer der Stiftung an einer Delegationsreise der „FLY& HELP Stiftung“ nach Ruanda teil. Hintergrund war die geplante Einweihung des von der G. und I. Leifheit Stiftung geförderten Gebäudes einer Schule in Rongi.
Nach mehreren Stunden Fahrt über holprige Sand -und Geröllpisten erreichte eine 10-köpfige Delegation am 29. Mai 2023 gegen 11 Uhr die o.g. Schule. Empfangen wurde man von den rund 1.700 Schülern, die spalierstehend unsere Delegation laut singend zum Schulkomplex auf einer Anhöhe mit großer Ehre, Freude und Respekt empfingen. Es folgte ein Rundgang sowohl durch den neuen Komplex (6 Klassenräume), als auch durch die alten, z.T. noch genutzten, Klassenräume.
Dabei hatte der Geschäftsführer auch Gelegenheit mit den Schülern zu sprechen. Auch die Latrinen, sowohl alt als auch neu, wurden bestaunt. Im Anschluss wurde die Delegation auf eine mit Sitzmöbeln ausgestattete, im Schatten liegende Veranda gebeten, um dem dann folgenden Programm, auch Show genannt, zu folgen. Es wurde gesungen, getanzt und natürlich auch Reden gehalten.
Unvergessen bleibt dabei der Augenblick, als Teile der Delegation, u.a. auch der Geschäftsführer, zum Mittanzen auf den Rasen gebeten wurde. Schlagartig verstummte der Gesang aus den Kehlen der Kinder, um in ein wildes Gelächter zu münden. Entsprechend aufgelockert hatte dann der Geschäftsführer auch die Gelegenheit ein paar Worte auf Englisch an die Schüler, Lehrer und anwesenden Eltern zu richten. Übersetzt in die einheimische Sprache (Kinyarwanda) wurde dabei durch den „Local Guide Richard“. Bevor es zum abschließenden kleinen Imbiß ging, wurden noch reichlich Geschenke an die Delegation übergeben, u.a. ein echter noch lebender Hahn, sowie umgekehrt viele Geschenke in Form von Schreibwaren, Schirmmützen und Fußbällen an die Kinder der Schule. Insbesondere Letzteres stieß auf eine große Begeisterung. Nach gut 2 Stunden verließen wir als Delegation mit nachhaltigen Eindrücken, insbesondere was die Herzlichkeit und die Dankbarkeit betraf, die Schule.
Fazit: Ein sehr einschneidendes, zu Herzen gehendes Erlebnis, das allen zeigte wie wichtig und wertvoll der weitere Bau und Ausbau von Schulen für die Bevölkerung in Afrika ist, nicht zuletzt wegen Aufklärung, Verhütung und Folgen der Bevölkerungsexplosion. Der Geschäftsführer verblieb mit dem Schulleiter in der Form, dass man über e-mail Kontakt halten werde, um evtl. das ein oder andere weitere neue Schulgebäude der Schule zu unterstützen.
Auto: Ingo Nehrbaß – Geschäftsführer G. und I. Leifheit Stiftung
27. Juni 2023 / Rhein-Lahn-Kreis. Der Bielefelder Rechtswissenschaftler und Historiker Prof. Dr. Michael Kotulla, M.A. referierte auf der Burg Nassau im Rahmen der „Dritten Nassauer Burggespräche“ zum Thema „Nassau – ein Herzogtum“. Eingeladen hatten die Stadt Nassau gemeinsam mit dem Rhein-Lahn-Kreis. Zu Gast waren Landrat Jörg Denninghoff, Stadtbürgermeister Manuel Liguori und Ingo Nehrbaß von der G. und I. Leifheit Stiftung. Diese hatte die Veranstaltung finanziell unterstützt. Der Rittersaal der Burg Nassau war bis auf den letzten Platz gefüllt, um dem spannenden und informativen Vortrag zu folgen.
Inhaltlich gab Prof. Dr. Michael Kotulla einen Abriss zur 60-jährigen Geschichte des Herzogtums Nassau. Den Zeitrahmen steckte der Referent zwischen der Souveränität Nassaus im Rheinbund einerseits (1806) und der Inbesitznahme durch Preußen andererseits (1866). Der Vortrag beschäftigte sich sowohl mit der inneren Landesgeschichte als auch der Positionierung Nassaus in Deutschland (Rheinbund und Deutscher Bund). Besonderes Augenmerk wurde auf die beiden Zeitpunkte gelegt, in denen Nassau eine Verfassung gegeben wurde: 1814 (erste moderne Verfassung eines deutschen Staates) und 1849 (als Ergebnis der 1848er-Revolution) bzw. 1851 (teilweise Revidierung).
Im Rahmen der Veranstaltung wurde auch für das leibliche Wohl der Teilnehmer gesorgt. Bei einem Imbiss bot sich die Gelegenheit zu Gesprächen und Diskussionen.
Foto: Prof. Dr. Kotulla erklärt anschaulich die Geschichte des Herzogtums Nassau. Foto: Saskia Daubach-Metz
Buz: Ingo Nehrbaß (Leifheit Stiftung), Gisela Bertram (Erste Kreisbeigeordnete), Susanne Hafermann (Stadtsekretärin), Maria Parbel (Stadtsekretärin), Prof. Dr. Michael Kotulla, Stadtbürgermeister Manuel Liguori, Max Weber (Uni Bielefeld), Anne-Christina Hilbring (Uni Bielefeld) und Katharina Kotulla.
Rhein-Lahn-Kreis. Der Bielefelder Rechtswissenschaftler und Historiker Prof. Dr. Michael Kotulla, M.A. wird am 24. Juni 2023 um 17 Uhr auf der Burg Nassau im Rahmen der „Dritten Nassauer Burggespräche“ zum Thema „Nassau – ein Herzogtum“ referieren. Der Begriff „Nassau“ geht bis heute über den Bereich des Städtchens Nassau weit hinaus. Man kann mit Fug und Recht von einer starken Identifikation der Bewohner zwischen Westerwald, Rhein und darüber hinaus mit dem Phänomen „Nassau“ sprechen. Dass diese Identifikation in erster Linie seine Ursprünge im 19. Jahrhundert zeitigt, ist wohl nur wenigen bekannt. Einen maßgeblichen Beitrag dazu leistete das Herzogtum Nassau, das zwischen 1806 und 1866 existierte.
Genau diese Existenz soll in dem angekündigten Vortrag von Prof. Dr. Kotulla näher beleuchtet werden. Hierbei geht es ebenso um die Anfänge dieses kuriosen Staatsgebildes als auch um das weitere Schicksal des Herzogtums. Insbesondere wird veranschaulicht, dass das politische Handeln innerhalb dieses Gemeinwesens von zahlreichen Irrungen und Wirrungen geprägt war.
Im Rahmen dieser Veranstaltung ist auch für das leibliche Wohl der Teilnehmer gesorgt. Bei einem Imbiss bietet sich die Gelegenheit zu Gesprächen und Diskussionen. Überdies wird ein kostenloser Shuttleverkehr zwischen der Stadt Nassau (Schwimmbadparkplatz) und der Burg Nassau angeboten. Der Shuttleservice wird zwischen 16 und 17 Uhr und 19 und 21 Uhr fahren.
Eine Anmeldung ist zwingend erforderlich unter der E-Mail-Adresse: .
Die Peter-Altmeier-Gesellschaft hat zum achten Mal den Schülerwettbewerb „Politik-Staat-Gesellschaft – Eine ausgezeichnete Arbeit“ durchgeführt. Das Foto zeigt die Preisträger des jüngsten Wettbewerbes und die Laudatoren. Darunter der Präsident der Gesellschaft, Hubert Luszczynski (hinten, 3. von links) , Ingo Nehrbaß – Geschäftsführer G. und I. Leifheit Stiftung (mittig 2. von rechts) und der Pianist Vincent Rehbein (hinten, rechts).
Neben den Gewinnern der Sonderpreise beim Schülerwettbewerb „Politik-Staat-Gesellschaft – Eine ausgezeichnete Arbeit“ honorierte die
G. und I. Leifheit-Stiftung sechs weitere Arbeiten mit Urkunden und Prämien. Hier die Preisträger: Lea Güllering, Gymnasium Lahnstein (Thema Corona), Johannes Kind, Goethe-Gymnasium Bad Ems (Thema Megatrends der Mobilität), Amelie Schmidt, Gymnasium Lahnstein (Thema Leichtathletik), David Sondenheimer, Gymnasium am Römerkastell Bad Kreuznach (Thema Oberbürgermeisterwahl), Lorenz C. Wiedenhues, Goethe- Gymnasium Bad Ems (Thema Wasserstoff), Marie Wirtz, Gymnasium Lahnstein (Thema Auswirkungen des Nationalsozialismus).
Der Geschäftsführer der G. und I. Leifheit Stiftung besichtigt neuen Spiel- und Bewegungsplatz „Mühlbachpark“ der Stiftung Scheuern
Das musste er natürlich gleich mal testen: Als Ingo Nehrbaß, Geschäftsführer der G. u. I. Leifheit Stiftung, im Januar den kurz zuvor fertiggestellten Mühlbachpark der Stiftung Scheuern besuchte, probierte er umgehend einige der funkelnagelneuen Bewegungs- und Fitnessgeräte aus, die hier seit Kurzem zur Verfügung stehen. Dass der barrierefreie, inklusive Spiel- und Bewegungsplatz Realität werden konnte, ist nicht zuletzt der G. und I. Leifheit Stiftung zu verdanken: Sie hat das Projekt überaus großzügig mit insgesamt 50.000 Euro gefördert. Wolfgang Grüttner, bis Ende 2022 Leiter der Stabsstelle Planung und Entwicklung bei der Stiftung Scheuern und Projektleiter Mühlbachpark, erklärte Ingo Nehrbaß bei einem Rundgang Aufbau und Zonierung des Parks und ging auf die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten ein.
Rückblick: Im September 2019 ging bei der Stiftung Scheuern die Campusentwicklung an den Start – ein etwa einjähriger, von der Stadt-Land-plus GmbH begleiteter Prozess der Ideenfindung, aus dem sich der Mühlbachpark als erstes zu realisierendes Projekt herauskristallisierte. Vor allem die Bewohnerinnen und Bewohner der Stiftung Scheuern hatten sich einen solchen Ort der Bewegung und Begegnung für Menschen mit und ohne Behinderung gewünscht.
Sehr interessiert zeigte sich Ingo Nehrbaß auch an der seit Juni 2016 bestehenden Kooperation zwischen der Stiftung Scheuern und dem Leifheit-Campus, die nach dem Prinzip von Besuch und Gegenbesuch Einblicke in die jeweils andere Lebenswelt bietet und auf diese Weise das Verständnis füreinander fördert. Zudem hatten einige Lernerinnen und Lerner des Leifheit-Campus in einem Workshop zur Stadtteilentwicklung Ideen zur Gestaltung des Geländes eingebracht. Einiges davon wie zum Beispiel ein kleiner Bereich mit Tieren – die beiden stiftungseigenen Ziegen sind an den zum Mühlbachpark gehörenden Hang neben der Grillhütte umgezogen – wurde aufgegriffen. Später stellten Wolfgang Grüttner und Sebastian Becker von der Stabsstelle Planung und Entwicklung dem betreffenden Schuljahrgang die Weiterentwicklung des Projekts vor. So enthält der Mühlbachpark neben den bereits erwähnten Spiel- und Fitnessgeräten einen Sinnesgarten und einen Ort zum Verweilen, Sich- Treffen und Austauschen. Ein „Knackpunkt“ war die Finanzierung – umso mehr, als sich die Gesamtkosten wegen der rasanten Preisentwicklung im Zusammenhang mit der Energiekrise gesteigert haben. Zwei Weihnachts-Spendenaufrufe, der erste davon bereits zum Jahreswechsel 2019/2020, waren sehr hilfreich, reichten logischerweise aber nicht zur Finanzierung aus. Den entscheidenden Schub bekam das Vorhaben dank einer LEADER-förderung aus EU- und Landesmitteln und dank der Unterstützung großzügiger Sponsoren, zu denen die G. u. I. Leifheit Stiftung ganz vorne mit dazu gehört. Übrigens: Die ebenfalls von der G. u. I. Leifheit Stiftung geförderte, im Oktober 2017 eingeweihte Boulebahn integriert sich wunderbar in den neuen Mühlbachpark. Was bei diesem Projekt besonders zu Buche geschlagen ist, wollte Ingo Nehrbaß von Wolfgang Grüttner wissen. „Neben den Bodenarbeiten waren das die Bewegungs- und Fitnessgeräte – besonders diejenigen, die von Menschen mit Behinderung allein genutzt werden können“, so Wolfgang Grüttner, der als Beispiele unter anderem das Rollstuhl- Karussell und die große Schaukel nannte. Auch in die Sicherheit habe man viel Geld investieren müssen. Zugleich gab Grüttner Einblicke in die geplante Weiterentwicklung des Mühlbachparks als Ort, der die Menschen über die gemeinsame sportliche Betätigung hinaus mit einem gastronomischen Angebot zum Verweilen einlädt. Auch eine Zusammenarbeit mit der Stadt Nassau zur Pflege des Mühlbachparks wird langfristig angestrebt.
Fest steht: Bei den Menschen, die in der Stiftung leben und arbeiten, finden die Aktivitäts- Angebote direkt vor ihrer „Haustür“ bereits jetzt großen Anklang.
Und: Jetzt nach der heißen Phase der Corona-Pandemie stehen spannenden Unternehmungen wie zum Beispiel Spaß- Olympiaden für die Bewohner*innen der Stiftung, die von den Lerner*innen des Leifheit- Campus begleitet werden, nun nichts mehr im Weg.
G. und I. Leifheit Stiftung verlängert Stiftungsprofessur Geriatrie an der Universitätsmedizin Mainz
Professor Dr. Roland Hardt ist für weitere zwei Jahre als Inhaber benannt
Die G. und I. Leifheit Stiftung fördert die Stiftungsprofessur Geriatrie an der Universitätsmedizin Mainz für weitere zwei Jahre. Ziel der Förderung ist es, die inzwischen fest etablierte universitäre Altersheilkunde weiterzuentwickeln und den ihr angemessenen Platz in Krankenversorgung, Forschung und Lehre in Rheinland-Pfalz auch zukünftig zu sicher. Inhaber der Stiftungsprofessur für Geriatrie ist seit 2018 Herr Prof. Roland Hardt, Leiter der Abteilung für Geriatrie am Zentrum für Allgemeinmedizin und Geriatrie der Universitätsmedizin Mainz.
Univ.-Prof. Dr. Norbert Pfeiffer, Vorstandsvorsitzender und Medizinischer Vorstand der Universitätsmedizin Mainz, erklärt: „Unter allen Fächerkanonen der Universitätsmedizin Mainz hat die Disziplin des Fach Geriatrie seit seiner Etablierung eine immer größere Bedeutung erhalten. Und sie wird wegen der Alterung unserer Gesellschaft weiterwachsen, so die Prognosen. Unsere Bau- Masterplanung haben wir bereits dementsprechend gestaltet. Darüber hinaus werden sich durch die angestrebte Etablierung eines Helmholtz-Zentrums für Alternsforschung am Standort Mainz Anknüpfungspunkte für die Forschung und der Translation von Forschungsergebnissen in die klinische Anwendung ergeben. Die G. und I. Leifheit Stiftung optimiert dankenswerterweise mit ihrer fortgeführten Förderung der Stiftungsprofessur für Geriatrie die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Gestaltung dieser Weiterentwicklungen.“
Die geriatrische Medizin geht über die organmedizinische Betrachtung der Patient:innen hinaus. Stiftungsprofessor Dr. Roland Hardt und sein Team der Abteilung für Geriatrie am Zentrum für Allgemeinmedizin und Geriatrie der Universitätsmedizin Mainz haben den Gesamtzustand der ihnen anvertrauten
Über die Verlängerung der Förderung der Stiftungsprofessur Geriatrie an der Universitätsmedizin Mainz freuen sich (v.l.n.r.) Ingo Nehrbaß (Geschäftsführer der G. und I. Leifheit Stiftung), Prof. Dr. Roland Hardt (Leiter der Abt. für Geriatrie am Zentrum für Allgemeinmedizin und Geriatrie der Universitätsmedizin Mainz und Inhaber der Stiftungsprofessur für Geriatrie), Dr. Josef Peter Mertes (stv. Vorsitzender der G. und I. Leifheit Stiftung) und Univ.-Prof. Dr. Norbert Pfeiffer (Vorstandsvorsitzender und Medizinischer Vorstand der Universitätsmedizin Mainz); Bildquelle: Peter Pulkowski / Universitätsmedizin Mainz
Menschen im Blick und nicht nur ein bestimmtes Symptom. Um sowohl alterstypische Mehrfacherkrankungen, körperlich-funktionelle Defizite, als auch mentale und psychische Probleme sowie das soziale Umfeld der Patient:innen zu erfassen, führen die Expert:innen zusätzlich zu den klassischen ärztlichen Untersuchungsmethoden ein sogenanntes geriatrisches Assessment durch. Die Therapie ist sowohl inter- als auch multidisziplinär angelegt. Ziel ist es, den funktionellen Status und die Lebensqualität des älteren Patienten zu verbessern und seine Autonomie zu fördern.
„Die Zusage der Universitätsmedizin Mainz das Fortbestehen der Geriatrie kurzfristig durch“ eine Erhöhung der Bettenzahl und mittelfristig durch die Einbeziehung in den ‚Baumasterplan‘ maßgeblich weiterzuentwickeln, hat dem Vorstand der G. und I. Leifheit Stiftung die Entscheidung erleichtert, die Stiftungsprofessur um zwei weitere Jahre zu verlängern“, erklärt Ingo Nehrbaß, Geschäftsführer der G. und I. Leifheit Stiftung Nassau, und verweist auf das Anliegen der Stiftung, älteren Menschen die bestmögliche medizinische, therapeutische und pflegerische Versorgung zukommen zu lassen.
Durch vielfältiges Engagement ist es in den letzten Jahren sehr gut gelungen, die universitäre Geriatrie zu stärken – inklusive der für die Zukunft unserer Gesellschaft so wichtigen studentischen Lehre. Studierende der Universitätsmedizin Mainz befassen sich bereits während ihres Studiums mit geriatrischen Themen. Zudem erhalten sie die Chance, in der eigenen universitären geriatrischen Abteilung praktische Erfahrungen sammeln zu können. Das ist im bundesweiten Vergleich keine Selbstverständlichkeit in einem Studium der Humanmedizin.
Auch im Bereich Forschung ist der Inhaber der Stiftungsprofessur aktiv. So hat er beispielsweise die Federführung Forschungsprojekt GerNe – Geriatrisches Netzwerk. Derzeit werten die Wissenschaftler:innen die gewonnenen Daten des vom Innovationsfonds geförderten Projektes aus. Mit den nach der Evaluation zur Verfügung stehenden Erkenntnissen können Aussagen darüber getroffen werden, wie eine engere, strukturierte Verzahnung der stationären und ambulanten Versorgung geriatrischer Patienten erreicht werden kann.
Prof. Dr. Roland Hardt, Leiter der Abt. für Geriatrie am Zentrum für Allgemeinmedizin und Geriatrie der Universitätsmedizin Mainz und Inhaber der Stiftungsprofessur für Geriatrie, erläutert: „Die Anzahl geriatrischer, häufig multimorbider Patient:innen und Patienten, die komplexe Erkrankungen aufweisen, steigt stetig. Aufgrund des demografischen Wandels, der wachsenden Komplexität von diagnostischen und therapeutischen Prozessen und des damit einhergehenden spezifischen Behandlungsbedarfs, rechnen wir für universitäre geriatrische Abteilung damit, dass sich die Leistungszahlen stark erhöhen werden. Auch im Namen unseren Patientinnen und Patienten sowie unseren Netzwerk- und Kooperationspartnern bedanke ich mich daher sehr für die weitsichtige und zukunftsweisende Entscheidung der Stiftung, die Förderung fortzuführen.“
Die Geriatrie befasst sich mit den körperlichen, geistigen, funktionellen und sozialen Bedingungen der akuten, chronischen, rehabilitativen, präventiven Behandlung und Pflege alter Patienten – auch am Lebensende. Bei geriatrischen Patient:innen treten Krankheiten nicht selten anders in Erscheinung als bei Jüngeren, was ihre Diagnose erschwert. Zudem weisen die Patient:innen häufig ein gewisses Maß an Gebrechlichkeit auf und leiden an mehreren, teilweise auch chronischen Erkrankungen. Dies erschwert es, spezifische Krankheitserscheinungen gezielt zu behandeln. Die typische geriatrische Patientenklientel bilden über 80-Jährige. Im Jahr 2050 wird voraussichtlich jede:r siebte Bundesbürger:in dieses Alter erreicht haben – bundesweit rund zehn Millionen Menschen.
Zur Person Professor Dr. Roland Hardt:
Professor Dr. Roland Hardt ist seit 27 Jahren in der Altersmedizin tätig. Er studierte Humanmedizin an der Justus-Liebig-Universität Gießen, wo er 1986 auch promovierte. Nach verschiedenen Stationen ärztlicher Tätigkeit, u.a. als Chefarzt der Geriatrischen Klinik St. Irminen der Vereinigten Hospitien in Trier, legte er 1996 seine Habilitation für das Fach Geriatrie an der Universität Witten/Herdecke ab. 2003 habilitiert er um an die Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU). Seit 2004 ist er apl. Prof. an der JGU und lehrt das Querschnittsfach Medizin des Alters und des alternden Menschen. Von 2005 bis August 2016 war er als Chefarzt der Geriatrischen Klinik – Geriatrische Schlaganfalleinheit im Katholischen Klinikum Mainz tätig. Seit dem 1. September 2016 ist der 61-Jährige Leiter der Abteilung für Geriatrie am Zentrum für Allgemeinmedizin und Geriatrie der Universitätsmedizin Mainz, seit 2018 Inhaber der Stiftungsprofessur für Geriatrie.
Geriatrie an der Universitätsmedizin Mainz freuen sich (v.l.n.r.) Ingo Nehrbaß (Geschäftsführer der G. und I. Leifheit Stiftung), Prof. Dr. Roland Hardt (Leiter der Abt. für Geriatrie am Zentrum für Allgemeinmedizin und Geriatrie der Universitätsmedizin Mainz und Inhaber der Stiftungsprofessur für Geriatrie), Dr. Josef Peter Mertes (stv. Vorsitzender der G. und I. Leifheit Stiftung) und Univ.-Prof. Dr. Norbert Pfeiffer (Vorstandsvorsitzender und Medizinischer Vorstand der Universitätsmedizin Mainz);
Über die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ist die einzige medizinische Einrichtung der Supramaximalversorgung in Rheinland-Pfalz und ein international anerkannter Wissenschaftsstandort. Sie umfasst mehr als 60 Kliniken, Institute und Abteilungen, die fächerübergreifend zusammenarbeiten und jährlich mehr als 320.000 Menschen stationär und ambulant versorgen. Hochspezialisierte Patientenversorgung, Forschung und Lehre bilden in der Universitätsmedizin Mainz eine untrennbare Einheit. Mehr als 3.500 Studierende der Medizin und Zahnmedizin sowie rund 700 Fachkräfte in den verschiedensten Gesundheitsfachberufen, kaufmännischen und technischen Berufen werden hier ausgebildet. Mit rund 8.700 Mitarbeitenden ist die Universitätsmedizin Mainz zudem einer der größten Arbeitgeber der Region und ein wichtiger Wachstums- und Innovationsmotor. Weitere Informationen im Internet unter www.unimedizin-mainz.de.
Politik krankt häufig daran, dass wir Politiker zumeist vollständig vom Tagesgeschäft in Anspruch genommen sind, und uns deshalb keine Zeit bleibt, einmal über den Horizont hinauszudenken. Dabei ist das Nachdenken über das große Ganze gerade in Krisenzeiten, in denen manche Gewissheiten sich verlieren, besonders wichtig. Denn politisches Handeln braucht Leitplanken, damit man sich nicht Jahre später rückblickend fragt: Warum sind wir in die falsche Richtung gelaufen? Und dazu gehört auch die Frage, ob Zukunftsherausforderungen wie die Bildung der jungen Generation, die Sicherung der Sozialsysteme, die Bewältigung der Klimakrise nicht alles Aufgaben sind, die der Einhaltung der Schuldengrenze des Grundgesetzes im Weg stehen bzw. die es rechtfertigen, sich über diese Grenze hinwegzusetzen. Wenn Sie politisch diskutieren, hören Sie diese Frage oft, und als Vorsitzender des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags sogar besonders oft. In dem Moment, in dem man Teil dieses Gremiums wird, das Jahr für Jahr über den Bundeshaushalt und damit über die Verausgabung von – so sieht es der Haushaltsentwurf für 2023 vor – von 445 Mrd. Euro entscheidet – dann gibt es eine Menge Leute, die sagen, davon brauche ich etwas ab. Und das Erstaunliche ist, dass man zunächst denkt, dass 445 Mrd. Euro so viel ist, dass alle Wünsche befriedigt werden können. Am Ende stellt man dann allerdings immer wieder fest, dass viele der Mittel bereits gebunden und wie groß die Ausgaben sind, so dass nur ein Bruchteil von dem, was wünschenswert wäre, auch tatsächlich realisiert werden kann. Nicht erst seit dem Urteil des BVerfG zum Klimaschutzgesetz wird, wenn es um Wünsche an den Bundeshalt geht, dabei gerade mit Blick auf das Thema „Klima“ argumentiert: Sind Investitionen in den Klimaschutz nicht in einer Weise nachhaltig, dass man für diesen Zweck auch jenseits der verfassungsrechtlichen Grenze Schulden aufnehmen sollte?
Klimaschutz und Staatsfinanzen
Prof. Dr. Helge Braun in der voll besetzten Nassauer Stadthalle
Zunächst will ich die Größe des Themas beleuchten. Schon heute ist es nach einer Studie des Bundeswirtschaftsministeriums so, dass wir im Durchschnitt der Jahre 2000 – 2019 jährlich 6,6 Mrd. Euro an Aufwendungen für die Bewältigung von Extremwetterereignissen haben. Das macht deutlich, dass Klimaschäden bereits jetzt eine enorme Belastung darstellen. Und jeder weiß: Das wird in den nächsten Jahren mehr. Natürlich gibt es Menschen, die die Prognosen des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) oder anderen Experten nicht vertrauen und der Meinung sind, die Gefahren würden übertrieben. Diesen Zweiflern kann ich nur die neuesten Zahlen der Rückversicherer ans Herz legen. Jene Unternehmen berechnen ganz nüchtern die Risiken, für die sie ggf. in Haftung genommen werden, und kommen dabei zu dem Ergebnis, dass ihre Inanspruchnahme in den nächsten Jahren aufgrund klimabedingter Schäden in exponentieller Weise steigen wird. Damit wird sich auch das gesamte Geschäftsmodell dieser Branche grundlegend verändern. Für die Absicherung entsprechender Risiken werden nicht nur deutlich höhere Prämien zu zahlen sein, vielmehr müssen künftige Versiche-rungsnehmer auch mit deutlich höheren Auflagen rechnen.
Auch aus Sicht des Staates stellt sich deshalb die Frage, ob er die in Zukunft zu erwartenden Belastungen noch wird tragen können. Nach den Ereignissen vor einigen Jahren an der Elbe oder jetzt im Ahrtal wurde sehr schnell entschieden, dass der Staat in großem Umfang die Verantwortung übernimmt und in die Haftung geht. Wie aber, wenn sich vergleichbare Katastrophen in Zukunft noch mehr häufen und der Staat damit an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit gerät? Dann müssen wir über Alternativen wie etwa eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden diskutierten. Früher stand eine solche Versicherungspflicht nur für Gebäude in den typischerweise von Hochwasser bedrohten Zonen entlang der Flüsse in Rede. Heute dagegen wird diese Frage generell für alle Gebäude zu erörtern sein, weil sich gezeigt hat, dass Starkregenereignisse auch in Gebieten auftreten können, in denen nicht mit ihnen zu rechnen war.
Solche Diskussion sind nicht einfach, müssen aber geführt werden, weil wir uns immer wieder deutlich machen müssen, dass die finanziellen Ressourcen des Staates, so groß sie auch auf den ersten Blick erscheinen mögen, endlich sind. Hinzu kommt: Die große Summe Geldes, über die wir im Bundeshaushalt verfügen, kommt ja nicht irgendwoher, sondern muss von den Bürgern und Unternehmen über die Steuern aufgebracht werden. Auch dies ist ein Teil der Wahrheit.
Finanzpolitik ist deshalb eine Politik, in der es nur ein sehr enges Steuerungsfenster gibt. Zur Verdeutlichung: Für die Stabilität in Zeiten der Inflation sind die Notenbanken zuständig, also die Europäische Zentralbank (EZB) und die Bundesbank. Die EZB hat ein zentrales Instrument, um einer Inflation entgegenzuwirken, und das ist das Anheben der Zinsen. Davon hat die EZB zuletzt in relativ großen Schritten Gebrauch gemacht. Die Folge einer solchen Zinsanhebung ist eine Verknappung von Geldmitteln für die Wirtschaft; genau um diesen Effekt geht es ja, denn so wird die Inflation begrenzt. Zugleich wird aber auch die Investitionstätigkeit in der Wirtschaft gehemmt. Ein sehr schnelles Anheben der Zinsen ist also einerseits grundsätzlich geeignet, die Inflation zu bekämpfen, führt aber zwangsläufig auch zu einem deutlichen wirtschaftlichen Abschwung und zugleich zu Steuermindereinnahmen. Insoweit handelt es sich um einen sehr sensiblen Kreislauf, in den nur vorsichtig eingegriffen werden sollte.
Klimaschutz nur in den Grenzen des wirtschaftlich Möglichen
Zurück zum Thema des Klimaschutzes. Gerade jungen Menschen, Menschen, die sich z.B. bei „Fridays for Future“ engagieren, verlangen häufig, dass wir uns jetzt verschulden, um entsprechende Maßnahmen zu finanzieren. Diesen halte ich dann immer entgegen, dass dies gerade aus Sicht der jungen Generation keine gute Idee ist. Denn es ist zwar richtig, dass es jetzt unsere Aufgabe ist, dafür zu sorgen, dass die Klimaerwärmung möglichst gering ausfällt. Andererseits steht schon fest, dass es uns vermutlich nicht gelingt, das 1,5 Grad-Ziel zu erreichen. Die künftigen Generationen werden sich also – erstens – Kosten gegenübersehen, um den weiteren Temperaturanstieg zu vermeiden. Sie werden – zweitens – Kosten haben, um Anpassungen an den schon vorhandenen Klimawandel zu vollziehen. Drittens schließlich werden sie Geld aufwenden müssen, um die Folgen von Starkregenereignissen etc. zu bewältigen. Wir sollten uns daher gut überlegen, ob wir diese Generationen auch noch mit den Zinsen für von uns getätigte Investitionen belasten wollen. Dass künftige Generationen von solchen Lasten zu bewahren sind, ist gerade eine der zentralen Aussagen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Klimabeschluss.
Deshalb ist es richtig, den Anpassungspfad in den nächsten Jahren zunächst langsamer zu wählen und in den nachfolgenden Jahren dann schneller. Das ist auch deshalb gerechtfertigt, weil wir aufgrund von absehbaren Innovationen in den nächsten Jahren über Technologien verfügen, mit denen es uns leichter fallen wird, auf CO2 zu verzichten.
Das gilt z. B. für die Wasserstoffwirtschaft. Wasserstoff ist ein Energieträger, der hoch energetisch ist und bei dessen Verbrennung kein CO2 entsteht. Deshalb müssen wir mit Hochdruck daran arbeiten, dass Wasserstoff in zehn Jahren – neben Strom aus erneuerbaren Energien – unser Standardenergieträger wird, auch wenn er im Moment noch kaum verfügbar ist. Dabei müssen wir auch die notwendigen Infrastrukturen in den Blick nehmen. So, wie die Motorisierung des Individualverkehrs nur möglich war, weil sich parallel ein Netz von Tankstellen entwickeln konnte, brauchen wir auch für den Wasserstoff eine flächendeckende Infrastruktur. Deshalb müssen wir unsere heutigen Gasleitungen in den Stand setzen, auch Wasserstoff zu transportieren. Dafür bedarf es erheblicher Investitionen, womit sich die Frage stellt, ob diese von der Wirtschaft gestemmt werden können, oder ob die Kommunen, die Länder oder Bund einspringen müssen.
Diese Frage stellt sich – heute schon deutlicher als beim Wasserstoff – auch mit Blick auf die Elektromobilität. Um bspw. autobahnnah „Elektrotankstellen“ für eine größere Zahl von Fahrzeugen zu schaffen, die in kürzester Zeit aufgetankt werden sollen, sind Leitungskapazitäten erforderlich, die leistungsfähiger sein müssen als sie es für die Versorgung eines ganzen Wohngebiets sein müssten. Solche hochleistungsfähigen Ladeinfrastrukturen sind, so sagt es uns jedenfalls die Elektroindustrie, kein Geschäftsmodell. Mit dem Strom, der auf diese Weise verkauft werden kann, lassen sich die Investitionen nicht refinanzieren. Deshalb gibt es auch an dieser Stelle den Ruf nach dem Staat. Und wenn dann auch noch die Elektroautos gefördert werden sollen, muss man sich schon fragen, wie das alles finanziert werden soll. Deshalb müssen wir uns immer wieder damit auseinandersetzen, welche der wünschenswerten Klimaschutzmaßnahmen wirtschaftlich machbar sind.
Implizite Staatsverschuldung
Das zweite Thema neben dem Klimaschutz, das ich ansprechen möchte, ist die implizite Staatsverschuldung. In den letzten Jahren bis zur Coronakrise hatten wir im Haushalt eine „schwarze Null“. Dann wurde von der verfassungsrechtlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, zur Krisenbewältigung mehr Schulden aufzunehmen, als es die Schuldengrenze eigentlich zulassen würde. Im unmittelbaren Anschluss an die Pandemie sind wir durch den Angriff Putins auf die Ukraine in eine kriegerische Auseinandersetzung geraten – mit allen finanziellen Konsequenzen, die dazu gehören: die unmittelbare Hilfe für die Ukraine, die Stärkung der Bundeswehr, die Abfederung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen der von Putin als Kriegsinstrument eingesetzten Energieverknappung. Bei den Geldern, die sich der Staat zur Bewältigung dieser Herausforderungen auf den Kapitalmärkten beschafft, handelt es sich um expli-zite Schulden.
Daneben gibt es aber auch eine implizite Staatsverschuldung, die neben die erwähnten Schulden tritt. Insoweit handelt es sich um finanzielle Zusagen, die der Staat für die Zukunft gemacht hat, die sich aber nicht in einem Haushalt wiederfinden. Dazu gehören z.B. die Lasten für die Beamtenpensionen. Dazu wurden zwar in den letzten Jahren Rücklagen gebildet; die Rücklagenbildung entwickelt sich – um es vorsichtig zu sagen – aber nicht ganz so dynamisch wie die Entwicklung der Pensionslasten. Insoweit handelt es sich um eine große Herausforderung. Vor einem ähnlichen Problem stehen wir bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Beide Sicherungssysteme sind so angelegt, dass sich die Höhe der jeweiligen Leistungen am aktuellen Gehaltsniveau orientiert. Das bedeutet für die Leistungsbezieher ein hohes Maß an Inflationsstabilität – ganz anders übrigens als bei der privaten Altersvorsorge, die von einer hohen Inflation, die möglicherweise aktuell noch durch eine Lohn-Preis-Spirale weiter angeheizt werden könnte, bedroht wird. Diese Inflationsstabilität sowie die Tatsache, dass in den nächsten Jahren die geburtenstarken Jahrgänge aus dem Arbeitsleben ausscheiden, sind die wesentlichen Ursache der impliziten Staatsverschuldung, die sich derzeit bereits auf 14,7 Billionen Euro beläuft. Hinzu kommt die explizite Staatsverschuldung in Höhe von 1,5 Billionen Euro – also in etwa drei Bundeshaushalte.
Natürlich stehen wir im Moment in einer ganz besonderen Zeit. Die Lösung der Corona-Krise über Staatsschulden war das erste Mal, dass wir von einer Ausnahmeregelung in Art. 115 GG Gebrauch gemacht haben, die besagt, dass zur Bewältigung außergewöhnlicher Ereignisse, die sich der staatlichen Kontrolle entziehen, Schulden auch jenseits der Schuldengrenze aufgenommen werden können. Dazu bedarf es eines Beschlusses des Bundestags, der mit der sog. Kanzlermehrheit gefasst werden muss. Er muss also von mehr als der Hälfte der Abgeordneten getragen werden. Bei Corona waren wir davon überzeugt, dass die Bedingungen einer solchen Ausnahme vorlagen, weil etwa Lieferketten unterbrochen waren und wir ganzen Branchen verbieten mussten, ihre Leistungen anzubieten. Ziel war es, dass die deutsche Wirtschaft nach der Krise genauso stark dasteht wie vor der Krise. Dem diente auch die Erweiterung des Kurzarbeitergeldes. Diese Maßnahmen zusammengenommen haben zu einer Neuverschuldung von 200 Mrd. Euro geführt.
Jetzt leben wir in einer Phase, in der neben die weiteranhaltende Pandemie die Herausforderungen durch die Ukrainekrise und die damit verbundene Energiekrise treten. Dabei macht mir das Inflationsthema die allergrößten Sorgen. Ich glaube, hier sind nicht viele im Raum, die die Folgen einer Inflation schon einmal selbst erlebt haben. Wenn man allerdings mit Menschen spricht, die sich noch an die Nachkriegszeit erinnern, betonen diese immer, dass sie nie erwartet hätten, derartiges noch einmal erleben zu müssen.
Auch die Bundesbank hat übrigens eine solche Entwicklung wohl nicht erwartet. Mit dieser führen wir als Deutscher Bundestag in regelmäßigen Abständen einen geldpolitischen Dialog. Dazu hat uns das Bundesverfassungsgericht verpflichtet, weil es gesagt, diejenigen, die Fiskalpolitik machen – also das Parlament – und diejenigen, die geldpolitische Entscheidungen treffen – nämlich die Bundesbank –, müssen miteinander reden, um ihre Maßnahmen aufeinander abstimmen zu können. So wäre es z.B. kontraproduktiv, wenn die Notenbanken zur Inflationsbekämpfung die Zinsen steigen lassen würden, um die Geldmenge zu verknappen, der Staat aber gleichzeitig intensiv Schulden machte, und auf diese Weise die Geldmenge wieder erweiterte. Fiskalpolitik und Geldpolitik müssen also Hand in Hand gehen. In den letzten Jahren war dieser Dialog nicht besonders spannend. Es gab kaum Inflation. Außerdem erzielte der Staat so viele Steuern, dass er keine neue Schulden aufnehmen musste – allerdings auch die Chance verpasst hat, alte Schulden abzubauen. Jetzt allerdings erhöht die Bundesbank bzw. die EZB die Zinsen, und zwar genau mit dem Ziel, dass die Nachfrage nach Gütern sinkt. Im Sinne der erwähnten Abstimmungen zwischen Fiskal- und Geldpolitik müsste sich nun auch der Staat zurückhalten und nicht der Versuchung erliegen, die Krise mit Subventionen abwenden zu wollen.
Diese Erkenntnis scheint sich aber noch nicht allgemein durchgesetzt zu haben. Das fing schon damit an, dass 60 Mrd. Euro aus den eigentlich für die Bewältigung der Corona-Folgen vorgesehenen Mitteln, vom letzten Jahr auf das neue Jahr „umgebucht“ wurden. Zusammen mit den in diesem Jahr regulär vorgesehenen 140 Mrd. Euro Schulden, liegen wir bereits bei 200 Mrd. in 2022. Hinzu kommen 100 Mrd. Euro Schulden für das neue Sondervermögen zugunsten der Bundeswehr, das allgemein akzeptiert und durch eine Änderung des Grundgesetzes abgesichert wurde. Damit sind wir schon bei 300 Mrd. Euro, die sich jetzt um weitere 200 Mrd. Euro zur Bewältigung der Energiekrise erhöhen. Ausgehend von einer Gesamtverschuldung in Höhe von 1,5 Billionen Euro, die alle Finanzminister der Bundesrepublik in 75 Jahren angehäuft haben, bedeutet dies, dass ein Drittel dieses Betrages allein in den letzten zehn Monaten aufgebaut worden ist.
Das muss uns ernsthaft zu denken geben. Denn erstens ist sehr deutlich, dass Schuldenaufnahmen in dieser Höhe nicht oft wiederholt werden können. Zweitens muss klar sein, wie sich ein solches Handeln auf das Zinsniveau auswirkt. 2021 haben wir für unsere Schulden (nur) 3 Mrd. Euro aufwenden müssen, weil das Zinsniveau sehr niedrig war. In diesem Jahr sind es bereits 30 Mrd. Euro, was auch bedeutet, dass schon jetzt ein erheblicher Teil des Bundeshalts durch Zinsen gebunden ist. Deshalb ist klar: Dem muss entgegengewirkt werden.
Genau einen solchen Mechanismus sieht unser auch in dieser Hinsicht schlaues Grundgesetz vor. Es bestimmt nämlich, dass es für Schulden, die wir auf der Grundlage von Ausnahmen von der Schuldengrenzen aufnehmen, einen gesonderten Tilgungsplan geben muss, damit sie in angemessener Zeit zurückgezahlt sind. Für die Corona-Schulden bedeutet dies, dass wir vom Jahr 2028 bis zum Jahr 2058 jedes Jahr 12 Mrd. Euro tilgen müssen. Für die neu aufgenommenen 300 Mrd. Euro wird es noch höhere Tilgungsleistungen geben müssen, womit sich die frei verfügbaren Mittel im Bundeshaushalt weiter reduzieren. Steuererhöhungen oder auch eine Erhöhung der Lohnnebenkosten wären in einer solchen Situation auch keine Lösung, weil sie die Wettbewerbsfähigkeit des Landes bedrohten.
Stabilisierung der Sozialsysteme
Deshalb ist auch die Frage der Stabilisierung unserer Sozialsysteme so wichtig. Als ich in den Deutschen Bundestag kam, wurden Bücher unter Titeln wie „Deutschland – Abstieg eines Superstars“ veröffentlicht. Einer der Gründe dafür war, dass die Lohnnebenkosten in Deutschland ein Niveau erreicht hatten, das unsere Wettbewerbsfähigkeit gefährdete. In einer solchen Krise hat Bundeskanzler Gerhard Schröder auch gegen sehr viel Widerstand in seiner eigenen Partei die wichtigen Hartz-IV-Reformen durchgesetzt. Und Franz Müntefering war bereit, das Renteneintrittsalter nach oben zu setzen. Das war alles nicht schön. Aber – und das ist das, was mich an Deutschland immer wieder fasziniert: Wenn wir spüren, dass unser Wohlstand in Gefahr gerät, dann sind wir zu solchen Reformen bereit. Kleiner Seitenhieb auf unsere Nachbarn: Die Franzosen haben die Reform des Rentensystems im Hinblick auf das Renteneintrittsalter bis heute nicht vollzogen. Und wann immer eine Regierung das anpacken will, gibt es massive öffentliche Proteste. Die Folge davon ist, dass das französische Rentensystem immer mehr an Boden verliert, so dass sich Rente und Altersarmut nicht mehr ausschließen.
Die Lehre, die wir aus dieser Zeit gezogen haben, lautet: Die Summe aller Sozialabgaben, die im Grunde eine Besteuerung von Arbeitskraft sind, dürfen nicht über 40 Prozent des Gesamtlohns steigen. In den letzten Jahren ist es gelungen, die Quote immer leicht unter diesen 40 Prozent zu halten. Zum 1.1.2023 steigt der Krankenversicherungsbeitrag, vermutlich um 0,3 Prozent. Dann liegen wir bei 40,1 Prozent. Laut einer Prognos-Studie könnte sich dieser Wert allerdings in naher Zukunft auf 47 Prozent erhöhen. Das darf nicht Realität werden. Wir müssen die Sozialsystem so aufstellen, dass wir in der Lage sind, in der Größenordnung von 40 Prozent zu bleiben. Nur dann werden die Standortbedingungen auch in Zukunft in Deutschland so sein, dass die Unternehmen lieber hier Arbeitsplätze schaffen als anderenorts.
Bildung sichern und stärken
Damit sind wir bei der nächsten großen Herausforderung – der Bildung. Auch mit Blick auf dieses Thema sagen viele, es sei so wichtig, dass es gerechtfertigt sei, dafür Schulden aufzunehmen.
Dazu zunächst eine Zwischenbemerkung. Wenn ich Kollegen aus dem europäischen Ausland, auch aus anderen wohlhabenden Ländern treffe, machen mir diese immer wieder deutlich, wie vergleichsweise gut Deutschland dasteht. Das verdanken wir insbesondere der Tatsache, dass wir mit unserem produzierendem Gewerbe über ein solides wirtschaftliches Rückgrat verfügen, das selbst unter Corona-Bedingungen für erstaunlich stabile staatliche Einnahmen gesorgt hat. Es sind nicht die Dienstleistungen, die uns in den Krisen geholfen haben, sondern das produzierende Gewerbe. Deshalb mag es zwar ein durch Pisa-Studien und ähnliches bestätigtes allgemeines Gefühl geben, unser Bildungssystem müsse besser werden. Richtig ist aber auch, dass wir trotz angeblich schlechter Schulen, trotz unterfinanzierter Hochschulen am Ende die besten Produkte der Welt mit klugen Köpfen produzieren.
Das ist eine beeindruckende Leistung. Jedes Jahr kämpfen wir mit China auf Augenhöhe um die Frage, welches Land der Exportweltmeister ist, wer die interessantesten Produkte anbietet, die andere Länder übrigens oft sehr teuer bezahlen, weil sie nicht in der Lage sind, sie selbst herzustellen. Auf Augenhöhe mit China zu kämpfen ist dabei extrem edel, weil das Land über 13-mal so viele Einwohner verfügt wie wir. Also bringt jedes Unternehmen, jeder Ingenieur im Schnitt 13-mal so viel Leistung, wie seine chinesischen Pendants.
Diesen Vorsprung müssen wir uns erhalten. Deshalb müssen wir als Erstes auf den Faktor Arbeit achten, damit diese hochinnovativen Unternehmen alle in Deutschland bleiben und hier eine gute Produktionsperspektive haben. Dazu brauchen sie kluge Köpfe. Und deshalb muss eine Priorität Bildung und Forschung sein und aus diesem Grunde ist es falsch, wenn angesichts der Energiekrise der Haushalt für Bildung und Forschung nun um 1 Mrd. Euro gekürzt wird. Das ist Geld, das uns in Zukunft einen deutlichen Mehrertrag bringen wird. Wir müssen die Kraft haben, weiterhin in Bildung zu investieren.
Auch die Frage, wie schnell wir die Folgen des Klimawandels bewältigen, hängt so viel mehr von Innovationen als von Verzicht ab. Die letzten Jahre zeigen, dass es gelungen ist, enorme Effektivitätsfortschritte in der Industrie zu erzielen, z.B. im Hinblick auf die Vermeidung von Emissionen. Das hat immer dazu geführt, dass die Nachfrage nach deutschen Produkten weltweit größer geworden ist. Wenn wir auf diesem Pfad voranschreiten wollen, wenn wir wollen, dass die Welt unserem Kurs hin zu einer CO2 neutralen Wirtschaft folgt, dann braucht die Welt auch die Produktionsmittel, die ihr das erlauben. Wenn sich dieses Ziel nur mit unwirtschaftlichen Mitteln erreichen lässt, wird dies die Welt nicht mitmachen. Deshalb müssen wir an klimaneutralen Technologien, vor allem im Hinblick auf den Einsatz von Wasserstoff, und an weiteren Verbesserungen bei den erneuerbaren Energien forschen.
Wir haben in Deutschland eine große Stahlindustrie. Diese braucht Koks, sie braucht den Kohlenstoff. Man ist allerdings bereit, auf Wasserstoff umzusteigen. Dafür ist aber ein enormer Technologiesprung erforderlich. Entsprechende Anlagen kann man heute noch nicht „von der Stange“ kaufen. Aber die Frage ist doch: Wollen wir den für die deutsche Wirtschaft insgesamt so wichtigen Stahlsektor in andere Hände geben oder wollen wir sicherstellen, dass Stahlproduktion und Klimaschutz Hand in Hand gehen, und zwar zu wirtschaftlichen Bedingungen. Das bedingt zwar enorme Forschungsinvestitionen, aber genau diese Investitionen sind erforderlich, um unseren Wohlstand zu erhalten. Und deshalb müssen wir uns hier engagieren.
Zahlreiche interessierte Fragen und Kommentare zum Vortrag aus dem Auditorium
Krisen als Chancen
Auch die Nassauer Bürger haben sich rege an der Diskussion beteiligt
Ich glaube, dass die Frage nachhaltiger Staatsfinanzen essenziell ist. Als ich angefangen habe, in der Bundesregierung zu arbeiten, kam die griechische Staatsschuldenkrise auf uns zu. Vorher habe ich in vielen Talkshows gehört, dass Staaten nicht bankrottgehen können. Bei den Wetten, die wir in dieser Krise gegen Griechenland, am Ende auch gegen den Euro gesehen haben, wissen wir: auch Staaten können bankrottgehen. Dass wir durch diese Krise gekommen sind, haben wir vor allem der deutschen Wirtschafts- und Finanzkraft zu verdanken. Damals hat Angela Merkel gesagt, sie arbeite daran, dass Deutschland besser aus der Krise herauskomme, wie es hineingegangen ist. Das fand ich sehr stark und habe sie auch gefragt, ob man sich nicht besser etwas vorsichtiger geäußert hätte. Aber sie war davon überzeugt, dass es geht. Und tatsächlich liegt in jeder Krise die Chance, dass man in der Gesellschaft die Bereitschaft erzeugt, die Fehler, die in der Vergangenheit gemacht wurden, zu korrigieren, auch wenn es an der einen oder anderen Stelle schmerzhaft ist. Und wenn man sich ansieht, dass die Banken in Europa heute – nach der Krise – mit ganz anderen Sicherungssystemen ausgestattet sind, wenn man sich ansieht, wie viele Länder in Europa auch ihre Sozialsysteme langsam verbessert haben, dann würde ich mich heute zwar nicht darauf versteifen zu sagen, dass wir schon am Ende dieses Prozesses sind. Ganz im Gegenteil. Vielmehr stellt sich die Frage, ob wir jetzt die Kraft haben, finanzielle Solidität und die Bewältigung der Herausforderungen in Einklang zu bringen.
Damit stehen wir jetzt konkret vor einer ganz unangenehmen Wahrheit. Wir dürfen weder in Deutschland noch in einem anderen Land Europas mit staatlichen Geldern die Inflation noch weiter anheizen. Wir hatten eine überhitzte Baukonjunktur mit extrem hohen Preisen, deshalb wäre es falsch, jetzt mit staatlichen Mitteln für noch mehr Bauaktivität zu sorgen. Es ist zwar richtig, dass wir die Menschen bei ihrem Grundverbrauch an Gas finanziell unterstützen. Was wir aber nicht können, ist jeden Liter Treibstoff an der Tankstelle zu verbilligen. Das würde nicht funktionieren, was der Tankrabatt allen vor Augen geführt hat. Wir erleben eine Angebotskrise. Wenn das Angebot an Benzin zu klein ist und man den Menschen mehr Geld gibt, Benzin zu kaufen, muss das Ergebnis sein, dass der Preis ins Unermessliche steigt. Deshalb muss bei allen Unterstützungsmaßnahmen der Anreiz, Energie zu sparen, erhalten bleiben, weil wir ansonsten in eine Inflationsspirale geraten.
Klar ist im Übrigen auch: Selbst wenn wir jetzt 200 Mrd. Euro bereitstellen, können wir damit nur einen kleinen Teil der Mehrbelastungen abdecken. Und deshalb besteht zwischen dem „you‘ll never walk alone“ des Kanzlers und der Aussage, dass wir gestärkt aus der Krise herausgehen werden von Angela Merkel, aus meiner Sicht ein ganz elementarer Unterschied. Wir müssen damit rechnen, dass die aktuelle Krise in der Tat etliches verändert hat und auch von uns Anpassungen verlangt.
Ich blicke aber mit Hoffnung auf die Zeit danach. Dazu müssen wir es schaffen, den Frieden in Europa zu stabilisieren und deutlich machen, dass der Bruch des Völkerrechts niemals dazu führt, dass man der Gewinner ist. Wir müssen es außerdem schaffen, dass wir durch die Reform unserer Sozialsysteme, durch eine solide Finanzpolitik und durch einen klaren, an unseren Arbeits- und Produktionskapazitäten orientierten Kurs unser Land unbürokratischer machen und damit ein ganzes Stück dynamischer aufstellen. Wenn das gelingt, dann können wir am Ende sagen, dass wir auch aus dieser Krise gestärkt herausgekommen sind und dann werden wir auch alle überzeugen können, diesen Weg mitzugehen.
Denn was wir nicht aus dem Blick verlieren sollten: Der Grund, warum sich die Ukrainer heute im Krieg mit Russland und schon seinerzeit auf dem Maidan nach Westen orientiert haben, ist die Sehnsucht nach einer Chance auf individuellen Wohlstand, auf Freiheit, Bildungsgerechtigkeit, Pressefreiheit und die Möglichkeit, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Das alles haben wir schon. Und das wollen wir nachhaltig verteidigen!
Ein Vortrag, der ein komplexes Thema transparent gemacht hat und viel Anklang in Nassau fand
Prof. Dr. Helge Braun – Vita
Prof. Dr. Helge Braun, Copyright: Tobias Koch
Prof. Dr. Helge Braun war von 2018 bis 2021 Chef des Bundeskanzleramtes und leitete damit die zentrale Koordinierungsstelle der Regierungspolitik. Als Bundesminister für besondere Aufgaben stand er über die Fachabteilungen des Hauses in ständigem Kontakt mit den Ministerien. Hatten Ressorts zu einem Vorhaben unterschiedliche Auffassungen, so half er einen Kompromiss zu finden. Zu seinen Aufgaben gehörte es auch, politische Vorhaben der Bundesregierung langfristig zu planen.
Aktuell wirkt Prof. Dr. Helge Braun als Vorsitzender des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages an der parlamentarischen Kontrolle der neuen Regierung mit. Der Vorsitz des Haushaltsausschusses steht traditionell der größten Oppositionsfraktion zu.
Als langjähriger Bundestagsabgeordneter in der CDU-Fraktion vertritt er den Wahlkreis Gießen/Vogelsberg und setzt sich im Deutschen Bundestag für die Belange der Bügerinnen und Bürger der Städte und Gemeinden seines Wahlkreises ein.
Helge Braun ist promovierter Arzt und seit 2015 Honorarprofessor an der Universität Frankfurt am Main.
Am 14. Oktober 2022 haben mit dem ersten Spatenstich die Bauarbeiten für unsere Wohnanlage im Zentrum von Nassau offiziell begonnen. Zunächst werden mehrere ältere Bestandsgebäude abgerissen, die weichen müssen, um Platz für unsere Wohnanlage zu schaffen. Dies wird in den nächsten Wochen erfolgen. Im Anschluss daran werden noch in diesem Jahr die Erdarbeiten ausgeführt, bevor mit der Gründung des Bauwerks begon- nen wird.
Das Gesamtvorhaben wird in Einzelgewerken ausgeschrieben und umge- setzt, wobei wir bei der Vergabe regionale Unternehmen bevorzugen. Die von uns beauftragten Architekten und Ingenieure Graf+Graf (Montabaur) und Kunz Bauplanung+Management (Dornburg) rechnen mit einer Bauzeit bis Sommer 2024.
Gesamtkonzept der Anlage
Die Anlage wird 35 seniorengerechte Wohneinheiten und eine Büroeinheit sowie eine Tiefgarage mit 16 Kfz-Stellplätzen umfassen. Das Gesamtkon- zept ist auf ältere Menschen zugeschnitten, die autark leben und auf Kom- fort und ein Höchstmaß an Sicherheit nicht verzichten möchten.
Die zentrale Lage in Nassau bietet die Möglichkeit, mit kurzen Wegen am öffentlichen Leben teilnehmen zu können. Die Gesamtanlage besteht aus einem zwei- bis dreigeschossigem Gebäude-Ensemble (Bauteil 1) und aus einem dreigeschossigen Gebäude im Süden des Baufeldes (Bauteil 2).
Das Bauteil 1 wird aus einer Tiefgarage und zwei Wohneinheiten im Erdge- schoss sowie sechs darauf errichteten Einzelgebäuden bestehen, die sich über Laubengänge zu einem gemeinsamen Bauwerk zusammenfügen. Im Erdgeschoss sind zwei Gartenwohnungen, Technikräume und Mieterkel- ler sowie die Tiefgarage mit den 16 Pkw Stellplätzen angeordnet.
Gemeinschaftseinrichtungen
Im 1.Obergeschoss des Bauteils 1 wird sich ein Gemeinschaftsraum für die Bewohner befinden.
Ein begrünter Innenhof erhöht die Aufenthaltsqualität innerhalb der Anlage. Eine Parkanlage im Westen des Gebäudeensembles wird nicht nur den Be- wohnern der Anlage zur Verfügung stehen, sondern auch öffentlich für die Bürger Nassaus zugänglich sein.
Im Bereich der Parkanlage wird ein öffentlicher Fuß- und Radweg die Kalt- bachstraße mit der Straße Unterer Bongert verbinden und die fußläufige Verbindung der beiden Straßen ermöglichen.
Die Wohnanlage soll den Bewohnern über eine Laubengang-Erschließung einen „Haus im Haus“-Charakter vermitteln, bei der die überwiegende Zahl der Wohneinheiten über eine eigene Haustür verfügt.
Energie
Das wichtige Thema Energie haben wir in der Planung den aktuellen Ent- wicklungen angepasst. Von dem zunächst vorgesehenen Blockheizkraft- werk, das zu 100 % mit Gas betrieben worden wäre, haben wir Abstand genommen.
Um eigene elektrische Energie zu gewinnen, wird eine Photovoltaikanlage auf mehreren Dächern der Einzelhäuser installiert. Der größte Teil der Hei- zenergie wird über Luft-Wasser-Wärmepumpen gewonnen werden.
Eine zeitgemäße Wärmedämmung sorgt für einen niedrigen Energiebedarf.
Die Wohnungen
Wir werden Ihnen je nach individuellem Bedarf Ein- Zwei- und Dreizimmer- wohnungen in unterschiedlicher Größe anbieten. Alle 35 Wohneinheiten werden barrierefrei errichtet, drei hiervon werden barrierefrei und uneinge- schränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sein. Sämtliche Wohnungen werden über einen Balkon oder eine Terrasse, bodentiefe Fenster, Fußbodenhei- zung, ein barrierefreies Bad sowie eine Einbauküche verfügen. Bis auf die Einbauküchen werden die Wohnungen unmöbliert sein, sodass die Möglich- keit besteht, eigene Möbelstücke mitzubringen.
Das Betreuungskonzept
Wir werden mit einem Betreuungsträger zusammenarbeiten, der über viel Erfahrung in der Betreuung älterer Menschen und entsprechend geschultes Personal verfügt. In der Anlage wird ein Betreuungsbüro eingerichtet, in dem eine Ansprechperson den Bewohnern zu festen Zeiten zur Verfügung steht und deren Wünsche entgegennimmt. Es werden je nach Bedarf unter- schiedliche Betreuungspakete angeboten, die auch mit den Pflegekassen abgerechnet werden können. Eine Pflicht zur Inanspruchnahme von Betreu- ungsdienstleistungen besteht nicht.
Wie es jetzt weitergeht
Wir werden Sie im Frühjahr 2023 mit weiteren Informationen über den Bau- fortschritt versorgen. Rechtzeitig vor dem Bezugstermin werden wir unse- ren Interessenten konkrete Vermietungs- und Betreuungsangebote ma- chen. Wir gehen derzeit davon aus, dass es etwa Ende 2023/Anfang 2024 möglich sein wird, die ersten Mietverträge abzuschließen. Wegen der derzeit bestehenden Unsicherheit über die Preisentwicklung bei Baumaterial und Bauleistungen stehen die Mietpreise für die Wohnungen noch nicht fest. Wir haben weiterhin zum Ziel, allen Interessenten ein Angebot zu fairen und bezahlbaren Konditionen zu machen. Bleiben Sie uns gewogen!