Die G. und I. Leifheit Stiftung fördert seit Mitte 2015 ein auf zwei Jahre angelegtes Forschungsprojekt zum Verfassungsrecht des Herzogtums Nassau zwischen 1806 und 1866. Die Forschungsarbeit ist eingebettet in ein langfristig angelegtes verfassungshistorisches Projekt, das 1999 am Lehrstuhl des Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. Michael Kotulla an der Universität Bielefeld begonnen wurde. Dabei geht es um eine umfangreiche Darstellung der Verfassungen und Verfassungsentwürfe aller deutschen Einzelstaaten in der Zeit von 1806 bis 1918. Das Herzogtum Nassau spielt dabei insofern eine besondere Rolle, als dass es zu den zwei oder drei deutschen Staaten gehört, die schon früh eine geschriebene Verfassung hatten. Für das Herzogtum ist diese bereits 1814 schriftlich festgehalten worden.
Kotulla und seine Mitarbeiter beziehen sich ausschließlich auf Originaldokumente aus Archiven und Bibliotheken, die fotografiert und originalgetreu abgeschrieben werden, um ein authentisches Bild zu geben. Für das Herzogtum Nassau wurden mehr als 400 relevante Dokumente recherchiert. Die dokumentierten Quellen sollen Grundlage weiterer Forschungsarbeit sein. Mit einer Veröffentlichung des rund 1000 Seiten umfassenden Bandes über das Herzogtum Nassau ist voraussichtlich 2017 oder 2018 zu rechnen.
Souveränitätserklärung des Herzogtums Nassau aus dem Jahr 1806
Rhein-Lahn-Zeitung, 03.08.2016:
Verstaubte Schriftstücke bergen Bemerkenswertes